Freizeitassistenz / Familienentlastung

Finanzierung

Die Finanzierung ist eine Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG)

Als Basis für die Verrechnung werden die geleisteten Assistenzstunden herangezogen

Das Land Steiermark übernimmt 90% der Gesamtkosten, 10% sind selbst zu tragen. Bei finanziellen Härtefällen ist es möglich vom Selbstbehalt befreit zu werden.

Der Antrag ist vom Assistenznehmer bei der zuständigen Behörde – Bezirkshauptmannschaft zu stellen

Es gilt die Rechtsgrundlage § 22 des Steiermärkischen Behindertengesetzes (StBHG)